Handels- und Gesellschaftsrecht
von der Gründung bis zur Abwicklung

Auf die Rechtsform abgestimmt

In enger Zusammenarbeit mit der Steuerberatung beraten wir Sie zu den verschiedensten Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Geht es um die richtige Rechtsformwahl, begleiten wir die Gründung und die Erstellung einer maßgeschneiderten Satzung zu Ihrer Gesellschaft. Bei Fragestellungen rund um die Unternehmensnachfolge vertreten wir Sie sowohl in rechtlicher als auch steuerlicher Hinsicht. Wir gestalten Testamente und sorgen dafür, dass Sie alle Fragen rund um die Fortführung Ihres Unternehmens beachten.

Auch bei Unternehmensumwandlungen stehen wir Ihnen mit unserer langen Erfahrung gerne zur Verfügung und begleiten zudem Unternehmenskäufe. Wir unterstützen Sie auch hier bei der Vertragsgestaltung und der Durchführung einer Legal Due Diligence.

Wir prüfen für Sie zudem etwaige Notwendigkeiten zur Änderung von Gesellschaftsverträgen und passen diese an die neuste Rechtslage an. Sofern notwendig, vertreten wir Sie selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, sei es bei Ausscheiden von Gesellschaftern oder Streitigkeiten rund um Gesellschaftervergütungen.

Sie erhalten von uns eine auf die Rechtsform Ihres Unternehmens angepasste professionelle Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Damit haben Sie eine verlässliche Grundlage, die es Ihnen ermöglicht, sich ganz auf Ihre unternehmerischen Tätigkeiten zu konzentrieren.

wussten sie eigentlich...

faq Handels- und Gesellschaftsrecht

Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen?

Die Frage der Rechtsformwahl kann pauschal nicht beantwortet werden und hängt immer von der individuellen Situation eines Unternehmens ab. Ein Unternehmer sollte sich bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher und juristischer Hinsicht professionell beraten lassen.

Wir berücksichtigen in diesem Zusammenhang Ihre Haftungsrisiken, den Aufwand bei der Gründung Ihres Unternehmens, mögliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Geschäftszahlen und berücksichtigen auch die geltenden juristischen Regeln zu Gesellschaftsverträgen.

Was muss bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden?

Bei der Unternehmensübergabe sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen.

In rechtlicher Hinsicht geht es zunächst um Anmeldungen zum Handelsregister oder dem Gewerbeamt bis hin zur passenden Rechtsform und korrekten Ausarbeitung von Kaufverträgen. Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge sowie finanzielle Absicherungen zur Vorbereitung des Ruhestandes sind dabei frühzeitig in Angriff zu nehmen.

Rund um diese wichtigsten Fragestellungen ist es essenziell, dass in rechtlicher Hinsicht klare Regelungen getroffen werden.

Haftet bei einer GmbH lediglich das Stammkapital?

Richtig ist zwar, dass gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft das gesamte Gesellschaftsvermögen haftet. Darüber hinaus gibt es aber auch Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter, z.B. wenn diese sich selbständig vertraglich verpflichtet haben oder bei Begehung von Pflichtverletzungen.

In diesen Fällen ist eine rechtliche Prüfung möglicher Haftungstatbestände unerlässlich.

Welche Inhalte sollten in einem Gesellschaftsvertrag nicht fehlen?

Zwingend enthalten sein sollten in einem Gesellschaftsvertrag Regelungen zur Geschäftsführung, zu Wettbewerbsverboten, zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen, zur Gewinnverteilung, zur Kündigung, zu Abfindungen sowie zu Verfügungen oder Einziehungen von Geschäftsanteilen. Angepasst auf Ihre individuellen Vorstellungen und die Rechtsform erstellen wir rechtssicher Ihre Satzung.