Steuerberater Wirtschaftberater in Lemgo und Extertal-Bösingfeld

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe hat in den vergangenen Monaten immer mehr Aufmerksamkeit erregt. Sie ist von dem Leistungsempfänger einer künstlerischen oder publizistischen Leistung zu entrichten, in dem ein Teil des Entgelts einzubehalten und direkt an die Künstlersozialkasse abzuführen ist. Dieselbe Leistung unterliegt außerdem der Umsatzsteuer.

Im Schrifttum wird zum Teil die Meinung vertreten, dass die Künstlersozialabgabe eine weitere Umsatzsteuer darstellt, die nach der 6. EG-Richtlinie nicht EU-konform ist. Dem EUGH soll diese Frage zur Prüfung vorgelegt werden.

Wir empfehlen,
bis zu einer Klärung durch den EUGH die Bescheide über die Künstlersozialabgabe mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs offen zu halten .