In aller Kürze
Der BFH hat entschieden, dass
- die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausschließt.
(Urteil VI R 14/08 vom 20.11.2008)
- von der sog. 1 %-Regelung solche Fahrzeuge auszunehmen sind, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung für private Zwecke nicht geeignet sind.
(Urteil VI R 34/07 vom 18.12.2008)
- die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen im Billigkeitsverfahren zu gewähren sein kann, wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zwar nicht vorliegen, der Steuerpflichtige deren Fehler aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte, weil die vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweise gefälscht waren.
(Urteil V R 7/03 vom 30.07.2008)
- die im Anstellungsvertrag gestattete private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer zu Arbeitslohn führt, die vertragswidrige gestattete private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer zur verdeckten Gewinnausschüttung führen kann.
(Urteil VI-R-81/06 vom 23.04.2009; Beschluss VI-B-118/08 vom 23.04.2009)
- die private Nutzung eines Fahrzeugs, das typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Güterbeförderung bestimmt ist (z.B. Werkstatt- und Servicefahrzeug) nicht der Bewertungsregelung der sog. 1%-Regelung unterliegt.
(Urteil VI-R-34/07 vom 18.12.2008)

