In aller Kürze
Der BFH hat entschieden, dass
- die Anwendung des § 11 Abs. 1 GrEStG (Steuersatz 3,5%) auf Fälle des Erwerbs selbstgenutzten Wohnraums trotz Abschaffung der Eigenheimzulage verfassungsgemäß ist.
(Beschluss vom 22.6.2010 II R 4/09)
- die 1 v.H.-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.
(Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 )

